Bischof Gerhard [von Schwarzburg] von Würzburg bestätigt, da genügend Einkünfte nachgewiesen sind, die von den Bürgern zu Hall mit Zustimmung des Abtes Erkinger [Veldner] in Comburg (Kamberg) und des Plebans Walter Himmelreicher (Himelricher) errichtete Pfründe ohne Seelsorge am Kreuzaltar in der Pfarrkirche zu Sankt Michael in Hall, weist das Patronatsrecht dem Abt in Comburg zu, setzt fest, daß der Kaplan seine Messe mit der Frühmesse der Pfarrkirche beginnen soll und daß er die Opfer vollständig, die dem Altar dargebrachten Legate zu einem Viertel dem Pfarrer abzugeben hat.