Pfgf. Friedrich von der Pfalz, Herzog in Bayern, Reichs-Erztruchsess und Kurfürst bekundet, dass er nach dem Tod seines Bruders Pfgf. Ludwig, dem Wolf Kämmerer von Worms gen. von Dalberg als dem Ältesten der Kämmerer, auch für dessen Vettern, das (Starkenburger) Mannlehen, wie Adam Kämmerer von Worms gen. von Dalberg es vormals innehatte, verliehen und dieser den Lehnseid geleistet habe. Das Mannlehen umfasst einen Zehntanteil zu Heppenheim und in der Gemarkung klein und groß, und das, was noch von den Ganerben des + Ritters Johann von Hattenheim auf ihn fallen möge, ferner den kleinen und großen Zehnten zu Rimbach, und was in der Gemarkung dazugehört - ohne den Kirchenteil - sowie Dorf, Vogtei und Gericht Albersbach bei Rimbach und was dazugehört, den Zehnten zu Knoden, einen Anteil an einem Hof zu Pfungstadt, alle Gülten, die Gerhard Vetzer zu "Beckenbach" gelassen hat, den kleinen Zehnten zu Hambach ("Heimbach"), den kleinen Zehnten zu dem Krummen Morgen, ferner Schützenkorn und weitere Abgaben zu Pfungstadt, den kleinen und großen Zehnten zu Erlenbach, einen Hasen zu Knoden, zwei Gulden an dem kleinen Zehnten zu Bensheim sowie den sog. Heuhafer zu Sonderbach.