Jacob Hödlin aus Baltmannsweiler, wegen seiner (näher beschriebenen) Wildfrevel im Schorndorfer Forst schwere Strafe verfallen und aus Furcht vor dieser landflüchtig gewesen, jedoch auf Bitten seiner Freunde und Gönner begnadigt und wieder nach Hause eingelassen unter der Bedingung, 16 fl rh als Abtrag zu zahlen, je zur Hälfte auf den nächsten Weißen Sonntag und den nächsten Jakobstag, schwört U., und gelobt, sein Leben lang nicht mehr zu wildern, weder Büchse, Bogen, Armbrust oder sonstige Schusswaffen zu tragen oder zu gebrauchen, und alle ihm bekannt werdenden Wildfrevel anzuzeigen. Bürgen (100 fl): Hans Auberlin und Rousenmertin, beide aus Baltmannsweiler.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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