Domkapitel und Landstände des Erzstifts Köln rheinischerseits bekunden, daß die Landstände am 10. Dezember 1686 von Frans von Quentell, kurkölnischer Amtmann zu Zeltingen und Hard, 12000 Reichstaler zu 5 % aufgenommen haben, wofür ihm Kurfürst Maximilian Heinrich das Amt Hardt mit der Maßgabe verpfändet hat, daß die Landstände den Zins an den Kurfürsten zahlen sollten. Kurfürst Joeph Clemens hat den Landständen d. d. Bonn 1717 März 22 mitgeteilt, daß er dem Frans von Quentell die Pfandverschreibung aufgekündigt und das Amt Hardt wieder in Besitz genommen habe und daß das Kapital und die Zinsen von den Landständen unmittelbar an Quentell gezahlt werden solle. Die Landstände haben daraufhin dem Gläubiger zuerst 5 %, dann 4 % durch die General-Einnehmerei auszahlen lassen. Jetzt verschreiben sie nach dem Tod Quentells seiner Witwe und den Erben für die 12000 Reichstaler eine jährliche Rente von 400 Reichstalern, zahlbar in Köln am 16. Juni.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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