Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht dem Hans Byland von Wesel, Münzmeister, und seinen Erben die Gerechtigkeit, auf eigene Kosten eine Mahlmühle auf dem Rhein auf Kauber Gemarkung und gegenüber von [Ober-]Wesel zu bauen, wofür Hans und seine Erben einen jährlichen Zins zu Pfingsten von 4 rheinische Gulden zahlen, der dem Zollschreiber in der Kellerei zu Kaub zu reichen ist. Zusätzlich leiht Philipp eine Kette vom Zoll zu Kaub im Wert von 8 Gulden. Sollte die Gerechtigkeit und der Zins aufgekündigt werden, ist die Kette dem Zoll zurückzugeben und diese Verschreibung hinfällig.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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