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Prior Johannes des Klosters Allerheiligen und Prior Jakob des Benediktinerklosters Kniebis und die jeweiligen Konvente vereinbaren eine Veränderungen der bisherigen Todfallabgaben, die fällig wurden, sobald der Vorsteher eines der Klöster gestorben war. Beide Konvente setzen die Höhe der Todfallabgabe auf zwei rheinische Gulden fest.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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