Pfalzgraf Philipp bei Rhein, Kurfürst, belehnt Hans von Dürn auf Bitten seines Bruders Eberhard von Dürn mit dem Mannlehen der Hälfte des Dorfs Gerichtstetten (Gerstetten) mit Gericht, Leuten und einem ganzen Hof daselbst. Sr.: Ausst.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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