Bischof Gerhard von Münster bekundet, der Priester Werner, Rektor der Kapelle des Bischofs in Münster, habe dieser Kapelle seinen Zehnten in Mussum (Mushem) im Kirchspiel Bocholt (Bocholte) zugewendet. Der Bischof gewährt mit Zustimmung des Domkapitels die Gnade, daß Werner für den Fall, daß er aufgrund eines Tausches mit einer anderen Pfründe die Kapelle aufgäbe, er nichtsdestoweniger die Einkünfte aus dem Zehnten auf Lebenszeit genießen solle. Das geschieht unter der Bedingung, daß das Besitzrecht am Zehnten bei der Kapelle verbleiben solle, der jeweilige Rektor der Kapelle dem Priester Werner aber jährlich für jeden Molt Roggen münsterschen Maßes aus dem Zehnten drei Schillinge zu entrichten hätte. Werner steht es frei, seine und seiner Eltern Memorie im Dom zu Münster mit Einkünften von einer Mark aus dem Zehnten zu stiften. In diesem Sinne hat Werner seine Memorie gestiftet. Am Jahrestage seines Todes stehen den Domherren, die die Memorie des Priesters und seiner Eltern begehen, 10 Schillinge zu mit Ausnahme von 2 Pfennigen, die an den Altar zu opfern sind. 14 Pfennige sind an die Vikare zu entrichten, 4 Pfennige sind für eine Kerze, 5 Pfennige den Glöcknern und 1 Pfennig für Weihrauch zu verwenden. Die Einkünfte des Zehnten fallen an folgenden Stellen an: Boynch 20 Scheffel, Hebinch 14 Scheffel, Luttikelake 8 Scheffel, Eghelinc 3 Molt Roggen, der Haupthof (curia) Mussum 26 Scheffel, Dudinc 5 Molt Roggen und 1 Scheffel, Ruwenhof 7 Scheffel, Eghetinc 1 Molt, Scoppe 1 Scheffel, Wenekinc 15 Scheffel, Osterwikerwere 8 Scheffel, die Garben (garba) aus dem Hof (domo) Koten und der kleine Zehnt, vom Kotten (casa) Knuvinc der kleine Zehnt, ebenso die Garben von dem Acker des Ludolf von Winkelhus, gelegen neben dem Hof Scoppen. Von den einzelnen genannten Höfen sind auch der kleine Zehnt und die Pfennige, die ”vorescot“ genannt werden, wie es bei diesem Zehnten üblich ist, zu entrichten. Beide Zehnten sind zu Martini fällig. Siegelankündigung des Bischofs und seiner Kirche. Geschehen und gegeben 1265 (1264) Februar. Ankündigung des kleinen Siegels (ad causas). Datum 1303 Mai 25. in vigilia Pentecostes. Domdechant Ludbert läßt die vorliegende Urkunde wörtlich abschreiben und bekräftigt sie durch Anhängung seines Siegels. Datum 1323 März 18 (feria sexta ante Palmas; der münstersche Domdechant Lutbert von Langen amtierte von 1301 bis 1326).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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