Jos Humpis, Bürger zu Ravensburg, beurkundet Vertrag mit den Schwestern der Sammlung in Altdorf, in dem der Streit über eine Wiese und einen Weiher in Schwertzen (=Schwärzach) beigelegt wird. Die Schwestern hatten sich beklagt, daß das Wasser des dem Humpis gehörenden Weihers einen Teil ihrer Wiese überschwemmt hatte. Mit Zustimmung von Ulrich Schutz, Ammann, und Burkhard Schulmeister zu Altdorf als Pfleger und Vögte der Sammlung wird vereinbart, daß der Weiher aufgestaut und die Wiese überschwemmt werden darf, jedoch nur bis zur steinernen Marke, die bei dem "alten gestümbelten dürren aichinen stogk" gesetzt ist. Außerdem darf die Wiese bis zu einer bestimmten Grenze als Weide und zum Grasschneiden genutzt werden ("mit tratt mit grasen mit der sichel und segesz"). Zum Ausgleich muß die Meierin auf dem Hof zu Schwertzen jährlich an Martini einen Ewigzins von 2 Viertel Hafer Ravensburger Maßes geben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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