Hans Bader aus Winnenden, seßhaft zu Neudenau, verzichtet auf seine vermeintliche Forderung an die von der Herrschaft lehenbare Badstube zu Winnenden und gelobt eidlich, bei rechtlichen Forderungen die Armen Leute und Untertanen des Fürstentums bei den zuständigen Gerichten zu belangen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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