Klage (vor dem weltl. Hofgericht) des Rudolf von der Tinnen zu Kaldenhoff und Ebbeling, wohnhaft in Münster gegenüber dem Klarissenloster ./. Den Wandschneider Everwin Wernike unter den Bogen. Der Beklagte hat im Jahre 1660 während der Belagerung Münsters aus dem Hof des Klägers am alten Steinweg gewaltsam 341 Rthl. weggenommen; der Kläger verlangt Erstattung. Der Beklagte wendet ein, er habe im amtlichen Auftrage gehandelt; in Münster habe es an Geld und Lebensmitteln gefehlt; der Rat habe ihm und dem Walter Clute als Ratsherrn aufgetragen, zwangsweise Gelder herein zu bringen; in Gegenwart eines Notars und Zeugen seien die Geldkisten des Klägers geöffnet; dem Kläger sei eine Bescheinigung des Rats erteilt, wonach die Stadt sich zur Rückzahlung des Geldes verpflichtete; der Kläger müsse sich daher an die Stadt halten.