Mainz, 1577.02.27. (Richter Valentin Spieß). Elisabeth, Ww. des B. Hildebrand Seuelberger, Wirtin zum Bern, macht, etwas schwach und bettlägerig, ihr Testament: Seit dem Tod ihres Mannes hat ihr Sohn Peter Beer ihr viel Gutes getan und die Herberge zum Beern offen gehalten und derselben treulich vorgestanden; sie vermacht ihm 500 Taler, alle ihre Bettung mit den zugehörigen Bettstätten, Deckbetten, Decktüchern, Pulfen und Kissen, seiner Frau Barbara alles, was zu ihrem Leib gehört, Herrn Georg Artopeo, Dr. der hl. Schrift und Pfarrherrn im Eisenchor, "zween halber ducaten", alles übrige ihrem Sohn Peter und ihrem Enkel Hildebrand je zur Hälfte. Peter hat auf vier Jahre bis zur Volljährigkeit Hildebrands die Nutzung dessen Anteils gegen Zins. Sollte Hildebrand kinderlos sterben, fällt sein Anteil an ihren Sohn Peter, der seiner [des Enkelkinds] Mutter Margreth 10 fl. zu bezahlen hat. Wird das Testament angefochten, zahlt der Widersacher dem EB. 50 fl. Strafe. Z.: Burghard Back und Eberhard Schneider, beide Goldschmiede, Gangolf Kremer und Merten Lindengruen, beide Gürtler, Georg Eckardt, Schwertfeger, Dietrich Zimmerman, Wirt zum Spiegel, Anton Drach, Eisenkrämer, und Hans Boppart, Bierbrauer.

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