1435, im 13. Jahr der Indiktion und im 5. Regierungsjahr Papst Eugens IV. "in dem mande zu latine genant November off den siebenden tag" zur Zeit der Vesper erschien auf dem Gerichtshaus in der Stadt Kreuznach (Cruczenach) in der vordersten Stube in Anwesenheit zahlreicher Fürsten, Herren, Prälaten, Ritter und Knappen vor dem unterzeichneten Notar und den genannten Zeugen Johann Graf zu Sp. und ließ ein Missive vom 02.11.1435 verlesen; dieses ist inseriert (1). Anschließend stellte der Graf fest, daß er gekommen sei, Recht zu geben und zu nehmen. Er bat alle, dessen eingedenk zu sein, und den Notar, darüber ein Instrument anzufertigen. Zeugen: Lamprecht von Sachsenhausen (Sasenhusen), Abt von St. Maximin zu Trier (Triere), Dietrich Knebel von Katzenelnbogen, Domherr des Stiftes Mainz (Mentze), Johann (Hans) von Müllenheim (Muln-), Rudolf Zorn von Bulach, beide Ritter, Konrad von Lomersheim (Lomerßheym), Friedrich von Lewenstein und Johann (Henne) von Randeck (-ecke). Nikolaus Russe von Uhler (Owilr), Kleriker Trierer Bistums, im Bistum Mainz zugelassener kaiserlicher Notar, war bei allem anwesend, hat alles gehört, das Instrument durch einen anderen schreiben lassen, unterschrieben und mit seinem Signet versehen. Die Zeugen kündigen ihre Siegel an. (1) Nr. 4629.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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