Michael Hertzog, B. zu Kürnbach [Kr. Sinsheim], gef. wegen Übertretung zweier Urfehden, Nichteinhaltens der gebotenen nächtlichen Wacht und strafbarer Äußerungen, schwört Urfehde, verspricht, dem edlen und ehrenfesten Vogt, Junker Wilhelm v. Sternenfels, seine Atzung und alle anderen Kosten zu ersetzen, der Gotteslästerung, des Zutrinken, keine Wehr und Waffen -ausgenommen ein Brotmesser- zu tragen, weder in eine heimliche noch in eine offene Zeche zu gehen, sich auf offener Straße nicht mit mehr als 2 Personen zu versammeln, im Sommer nachts nach der 8. und winters nach der 5. Stunde nicht außerhalb seines Hauses zu sein, und verbürgt sich mit 100 fl.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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