Streit über die Verwaltung der Harff - Landskronischen Fundation. Nach dem Tode ihres Vaters wurden 1700 den minderjährigen Appellanten Kuratoren bestelltet. Mit der Begründung, die Ausgaben hätten „wegen Rittermässiger education deren Herren Gegnern unumbgänglich erforderte Reisekosten und erlernung allerhant standesmässiger adlicher exercitien“ die Einnahmen überstiegen, forderten sie von den Appellanten weitere Zahlungen. Die Appellanten klagen, bei Erreichen der Volljährigkeit weder ein Inventar der Güter noch einen „status bonorum“ erhalten zu haben. Das RKG bestätigte am 9. Februar 1725 das Urteil der Vorinstanz. Die Gebrüder von Harff riefen darauf den Erzbischofvon Mainz als Revisionsinstanz an.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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