Kaiser Ferdinand (oder vielmehr das kaiserliche Kammergericht zu Speyer) verordnet in Klagsache des Grafen Philipp von Nassau-Saarbrücken gegen den Landgrafen Philipp von Hessen wegen der von Letzerem als Nachfolger der Grafen von Ziegenhain als Vögte des Stifts Fulda zum Nachteil des Ersteren beanspruchten Hoheits- und Obermärkerrecht in der Fuldischen Mark zu Kommissarien den Johann sen. Brendel von Homburg Burggrafen zu Friedberg und den Dr. Dr. Jacob Schwartzkopf und Hieronymus von Glaubergk.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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