Rotulus mit Akten eines Prozesses vor Bischof Rudolf [II. von Scherenberg] zu Würzburg als päpstlicher Kommissar bzw. dem Dompropst Kilian von Bibra und anderen subdelegierten Richtern in Sachen der Klöster bzw. Stifte Comburg, Murrhardt und Goldbach, Grafen Gottfried und Kraft von Hohenlohe, Schenken Wilhelm und Albrecht von Limpurg sowie Götz von Stetten und Wilhelm von Crailsheim gegen Bürgermeister und Rat von Schwäbisch Hall; nach dem letzten num. Bl. eingebundener Pergamentstreifen mit Beurkundungsvermerk und Signet des Notars Petrus Trach, Kleriker der Diözese Mainz und Schreiber der Würzburger Kurie. Die Klöster und Adeligen wehren sich gegen ein von der Stadt erwirktes päpstliches Indult, durch das ihr Rechte über die im hällischen Territorium liegenden Kirchen, Kapellen und Altäre der Patronatsherrschaften zugesprochen wurden. Unter Mißbrauch des ungültigen Indults setzt die Stadt Heiligenpfleger und andere Personen ("magistros fabrice, victricos et edituos") ein, läßt die Kirchenrechnungen prüfen u.a.m. Die Akte besteht großenteils aus notariell beglaubigten Vollmachten der Parteien und Schriftsätzen betreffend Streit über die Zulässigkeit der von Hall erwirkten Kommission, die nach Ansicht der Prozeßgegner dem gemeinen Recht und der Praxis der päpstlichen Kurie nicht entspricht und daher wirkungslos ist. Die Stadt erwirkt vor Abschluß des Prozesses eine neue Kommission auf das Egidienkloster in Nürnberg wegen Befangenheit des Bischofs von Würzburg.