Papst Eugen IV. bestätigt in einer an den Dechanten zu St. Martini gerichteten Bulle dem Domkapitel zu Münster, nachdem die beiden letzten Pröpste zu St. Mauritz - Johannes Thomae de Creyvelt, Kanonikus zu St. Andreas in Köln, und Johannes Kelling - keine Angehörige des Ritterstandes noch Mitglieder des Domkapitels, sondern Graduierte gewesen waren, das Recht, daß nur Mitglieder des Domkapitels in Zukunft zum Propst zu St. Mauritz gewählt werden sollen, da nur sie in der Lage sind, den Besitzstand des Stifts St. Mauritz zu bewahren. Datum Rome apud sanctum Petrum. 6. Kal. Maji

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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