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Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bekundet, dass er mit
Zustimmung des Dekans Johann und des Konvents von Fulda dem Hermann [II.]
Riedesel, R...
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1451-1460
1455 Februar 22
Ausfertigung, Pergament, fünf mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (fehlen)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der gegebin ist nach Cristi unsers Herrn geburt viertzenhundert iar und dar nach in dem funffund funfftzigsten iaren an sanct Peters tag catedra genant
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bekundet, dass er mit Zustimmung des Dekans Johann und des Konvents von Fulda dem Hermann [II.] Riedesel, Ritter und Erbmarschall von Hessen, für 1200 rheinische Gulden Frankfurter Währung eine Gült von 70 rheinischen Gulden Frankfurter Währung, die jährlich zum Fest Kathedra Petri [Februar 22] von der Kammer des Klosters Fulda zu zahlen ist, verkauft hat. Für den Fall, dass der Abt die Gült nicht zahlen kann, stellt er als Bürgen die Räte und Gemeinden der Städte Vacha, Geisa und Hünfeld. Nach einer ersten Mahnung will der Abt aus jeder dieser Städte zwei Bürgen aus jedem Rat und zwei Bürgen aus jeder Gemeinde mit einem reisigen Pferd nach Eisenbach, Alsfeld oder Hersfeld ins Einlager schicken. Die Bürgen, die als Erste gemahnt werden, sollen sich als erste ins Einlager begeben. Sollte einer der Bürgen sterben, dürfen die Riedesel aus derselben Stadt einen Ersatzbürgen wählen. Es besteht Wiederkaufsrecht mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen zu Kathedra Petri. Die Bezahlung findet in Eisenbach, Alsfeld oder Hersfeld statt, es sei denn, der Abt von Fulda ist dort in eine Fehde verwickelt. Sollten sich die Bürgen nicht ins Einlager begeben, darf Hermann Riedesel den Besitz des Klosters Fulda angreifen. Die Bürgermeister, Räte und Gemeinden der Städte Vacha, Geisa und Hünfeld bekunden, dass sie Bürgen in dem genannten Vertrag geworden sind. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Abt Reinhard, Konvent von Fulda, Stadt Vacha, Stadt Geisa, Stadt Hünfeld]
Die Urkunde wurde durch einen Einschnitt ungültig gemacht; außerdem wurden alle Siegel abgeschnitten.
Dorsalnotiz über die Wiederlösung von den von Rückershausen [an die das Pfandgut inzwischen verpfändet worden war]; die Dorsalnotiz datiert in die Zeit des Abtes Johann [II.] von Henneberg [1521/29-1541].