Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass derzeit allenthalben merklicher Aufruhr zu vernehmen ist, wobei Fehden und Kriegshandlungen zu befürchten sind, von denen auch Graf Gottfried [IV.] von Hohenlohe und Ziegenhain erfasst werden mag. Auf Bitten von dessen Bruder Graf Kraft [VI.] von Hohenlohe hat Kurfürst Philipp das Schloss, die Stadt und das Amt Weikersheim (Wyckerßheim) mit Leuten, Gütern und Zugehörungen für ein Jahr lang ausgenommen, sofern der Pfalzgraf und die Seinen daraus nicht geschädigt und dessen Feinde darin nicht enthalten werden oder Unterstützung erfahren, und seinen Schutz für Weikersheim dahin versichert (gesichert gefelicht und getrost), dass es in keiner Weise vom Pfalzgrafen und den Seinen beschädigt werden soll. Graf Gottfried mag dort mit seinen Dienern zu seinen "gescheffden und notturfft" ein- und ausreiten und notwendige Waren transportieren, sofern derartiges nicht zum Schaden des Pfalzgrafen geschieht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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