Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass derzeit allenthalben merklicher Aufruhr zu vernehmen ist, wobei Fehden und Kriegshandlungen zu befürchten sind, von denen auch Graf Gottfried [IV.] von Hohenlohe und Ziegenhain erfasst werden mag. Auf Bitten von dessen Bruder Graf Kraft [VI.] von Hohenlohe hat Kurfürst Philipp das Schloss, die Stadt und das Amt Weikersheim (Wyckerßheim) mit Leuten, Gütern und Zugehörungen für ein Jahr lang ausgenommen, sofern der Pfalzgraf und die Seinen daraus nicht geschädigt und dessen Feinde darin nicht enthalten werden oder Unterstützung erfahren, und seinen Schutz für Weikersheim dahin versichert (gesichert gefelicht und getrost), dass es in keiner Weise vom Pfalzgrafen und den Seinen beschädigt werden soll. Graf Gottfried mag dort mit seinen Dienern zu seinen "gescheffden und notturfft" ein- und ausreiten und notwendige Waren transportieren, sofern derartiges nicht zum Schaden des Pfalzgrafen geschieht.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass derzeit allenthalben merklicher Aufruhr zu vernehmen ist, wobei Fehden und Kriegshandlungen zu befürchten sind, von denen auch Graf Gottfried [IV.] von Hohenlohe und Ziegenhain erfasst werden mag. Auf Bitten von dessen Bruder Graf Kraft [VI.] von Hohenlohe hat Kurfürst Philipp das Schloss, die Stadt und das Amt Weikersheim (Wyckerßheim) mit Leuten, Gütern und Zugehörungen für ein Jahr lang ausgenommen, sofern der Pfalzgraf und die Seinen daraus nicht geschädigt und dessen Feinde darin nicht enthalten werden oder Unterstützung erfahren, und seinen Schutz für Weikersheim dahin versichert (gesichert gefelicht und getrost), dass es in keiner Weise vom Pfalzgrafen und den Seinen beschädigt werden soll. Graf Gottfried mag dort mit seinen Dienern zu seinen "gescheffden und notturfft" ein- und ausreiten und notwendige Waren transportieren, sofern derartiges nicht zum Schaden des Pfalzgrafen geschieht.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 818, 253
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1492 Mai 9 (uff mitwoch nach dem sondag misericordias domini)
fol. 192r [alt: 140r]
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Kopfregest: "Wie Graff Godfrid von Hoenloe sin Wickerßheim slos stat und ampt ob es zu vheden keme ein jare lang gevhelicht ist".
Hohenlohe-Weikersheim, Gottfried IV.; Graf, -1497
Weikersheim TBB
Weikersheim TBB; Schloss
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:09 MESZ
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