Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er aus Neigung zur Mehrung der Freundschaft seiner Ritterschaft, eine Ehe zwischen seinem Getreuen Stefan von Adelsheim und der Anna von Landsberg (-perg), Hofjungfrau seiner Gemahlin [Margarethe] und Tochter des Ritters Hans von Landsberg (+), beredet hat. Anna soll 1.000 Gulden Zugeld an barer Münze oder zu 50 Gulden Gülte in die Ehe einbringen, Stefan diese mit 1.000 Gulden widerlegen, nämlich auf seiner Verschreibung von 50 Gulden Gülte auf der Stadt Straßburg. Die 2.000 Gulden sind Anna als Wittum zu beweisen, die sie nach Wittumsrecht auf Lebtag genießen soll. Es folgen Bestimmungen zum Erbgang von Zugeld und Widerlage, liegender und fahrender Habe, zum Witwensitz und den Kindern, zur etwaigen Wiederverheiratung und der Setzung von Vormunden mit Rat der Freunde, zur Folge von Wittum, Kleidern, Kleinodien, Geschenken, fahrender Habe, Hausrat, Silbergeschirr, Frucht und Wein an Anna, wobei Lehen, Pfandschaften, Bargeld, Pferde, Harnisch, Geschütz und Heergewäte ausgenommen werden, zur Reichung einer angemessenen Morgengabe und zur Handhabung derselben, zum gleichberechtigtem Anrecht der Anna auf väterliches und mütterliches Erbe, zur Versehung der Wittumsgüter, zum Anrecht Annas auf einen Wohnsitz (hußwonung) zu Adelsheim (Allitz-) oder einer Anweisung von 10 Gulden auf Lebtag sowie zur Anfertigung weiterer Verschreibungen und Versicherung und ihrer Hinterlegung zur Treuhand. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung dieser Beredung. Kurfürst Philipp, Stefan von Adelsheim und Jörg von Landsberg kündigen ihre Siegel an, wobei letzterer für seine Schwester Anna siegelt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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