Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 10. Juni 1633 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute dem Hermann Bordewyck, Notar am Offizialatsgericht zu Münster, dessen Erben und Anerben oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 50 Reichstaler, zahlbar in termino Barnabae ab dem Jahr 1634 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 1.000 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments. Hermann Bordewick, Notar am Offizialatsgericht zu Münster, bezeugt am 4. April 1637, dass er die obige Rentverschreibung zur Dämpfung des Kaufschillings drittehalb am Roggenmarkt und für die Häuser nebst Zubehör der Brüderen binnen Münster an den Guardian und Konvent Sanct Catharinae daselbst, zum Brüderen genannt, zediert, transportiert und überlassen habe. Siegel- und Unterschriftsankündigung des Ausstellers