In der Konkurssache von Kaufmann [Johann Valentin] Schmidt zu Kitzingen wird dem Stadtamt befohlen die 37 Kisten Kandiszucker an den Meistbietenden zu verkaufen und den Erlös in Verwahrung (Depositum) zu nehmen. Vor dem wirklichen Verkauf soll dem Ackermannschen Bevollmächtigten (Mandatario) Baumann, und dem Kettwirt Meuter, als Bevollmächtigter der Schmidtschen Konkursmasse zu Kitzingen, Nachricht gegeben werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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