Heinrich von Zimmern (Zymern) gibt sein Revers, dass Kurfürst Philipp von der Pfalz ihn zu seinem Diener bestellt hat. Dafür verpflichtet sich Heinrich für die nächsten sechs Jahre mit einem reisigen, wohlgerüsteten Pferd jederzeit dem Pfalzgrafen auf dessen Befehl hin gegen alle außer der Stadt Rottweil zu dienen. Dafür entrichtet ihm der Pfalzgraf jährlich aus seiner Kammer zwölf römische Gulden und ein Hofkleid. Wenn er im Dienst des Pfalzgrafen unterwegs ist, soll er Futter, Mahl, Nagel und Eisen wie andere seinesgleichen vom Pfalzgrafen erhalten. Sollte ihn der Pfalzgraf länger als ein Vierteljahr oder halbes Jahr in Angelegenheiten und Kriegsgeschäften benötigen, soll dieser ihm zu den zwölf Gulden einen Zuschuss (zubuß) tun, wie anderen. Sollte Philipp vor Ende der Dienstzeit sterben, soll diese Bestallung von seinem Erben als Kurfürsten weitergeführt werden. Heinrich schwört dem Pfalzgrafen Treu und Huld und ihn vor Schaden zu warnen und das zu tun, was einem frommen Diener gebührt. Zur Besiegelung bittet er seinen Herrn, den Ritter Albrecht von Klingenberg.