Blasius ("Bläsi") Mesner ("Mäsner") von Gannertshofen [Gde. Buch/Lkr. Neu-Ulm] bekennt, dass ihm die Pfleger Albrecht Stammler und Philipp Ludwig Weickmann sowie der Hofmeister Johann Sigmund Hocheisen des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] ein Gütlein des Spitals in Gannertshofen, das zuvor Georg Mahler bewirtschaftet hat, zu Erbrecht verliehen haben. Dazu gehören 13 Jauchert Äcker und 6 Tagwerk Mahd. Er verpflichtet sich, das Gütlein in gutem Kulturzustand zu halten und davon dem Spital jährlich 6 Malter Roggen Weißenhorner Maß, 10 Schilling Heller Heugeld, 1 Viertel Öl, 4 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn zu liefern. Er oder seine Erben können das Erbrecht an dem Gütlein an geeignete Personen, die auch den Pflegern und dem Hofmeister genehm sind, verpfänden oder verkaufen. Kommt es auf diese oder eine andere Weise zu einem Besitzerwechsel, dann stehen dem Spital von dem bisherigen Inhaber 2 rheinische Gulden als Weglöse und von dem neuen Besitzer dieselbe Summe als Handlohn zu. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben oder unsachgemäßer Bewirtschaftung fällt das Gütlein wieder an das Spital zurück.