Abt Gallus [Keppler] und der Konvent des Benediktinerklosters Elchingen [Oberelchingen Gde. Elchingen/Lkr. Neu-Ulm] auf der einen Seite sowie die Ratsältesten, Bürgermeister und der Rat der Stadt Ulm legen ihre Streitigkeiten wegen zweier Selden in Unterfahlheim ("Osstervalheim") [Gde. Nersingen/Lkr. Neu-Ulm] bei. Diese Selden sind der Heiligenpflege in Riedheim [Stadt Leipheim/Lkr. Günzburg] zinspflichtig. Es wird vereinbart, dass das Kloster Elchingen die Niedergerichtsbarkeit auf diesen Selden ausübt. Dagegen sind sie mit den 1,5 Jauchert Acker, die zu der einen Selde gehören, der Stadt Ulm steuerpflichtig. Sollten aber die jeweiligen Inhaber der Selden weitere Äcker oder Güter, die im Herrschaftsbereich des Klosters Elchingen liegen, zu den Selden ziehen, dann sind diese dem Kloster steuerpflichtig.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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