Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit und Vermögensbeschlagnahme gemäß § 2 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 480) - Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 23. Juli 1936, 23. Oktober 1936, 03. Dezember 1936