Ein Rundschreiben des Reichsministeriums des Innern ("Verhalten führender Parteigenossen in feindbedrohten Gebieten") und ein Rundschreiben des Reichsleiters des NSDAP und Sekretär des Führers Martin Bormann (Meldepflicht über die Verlegung von Dienststellen aus "Freimachungsgebieten")

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