Evangelische Stiftung für Epileptiker und Kranke anderer Art (Bestand)
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ESE
Archiv für Diakonie und Entwicklung (Archivtektonik) >> Sonstige Verbände und Rechtsträger
1879-1933
Die Stiftung hatte es sich zum Ziel gesetzt, hilfsbedürftige Epileptiker ev. Konfession in der Provinz Brandenburg materiell zu unterstützen.
Vorwort: Evangelische Stiftung für Epileptische und Kranke andere Art
Bereits der Kurmärkische Verein für Innere Mission hatte sich – auch auf Anregung v. Bodelschwinghs – mit dem Plan der Gründung einer Anstalt für Epileptische befaßt; der Bedarf für eine solche Anstalt wurde zwar anerkannt, aber er selbst sah sich zu einer Gründung nicht in der Lage (vgl. Ns. der Vorstandssitzung des Kurmärkischen Vereins vom 17. Juni 1879; ADW, BP 2398). Erst auf der II. Generalversammlung des Provinzialausschusses für Innere Mission in Berlin wurde am 21. Oktober 1884 der Beschluß zur Gründung einer solchen Anstalt gefaßt. Nach Bildung eines Komitees unter Vorsitz von Landesdirektor v. Levetzow (Schriftführer P. Reiche) wurde vom königlichen Eisenbahn- und Forst-Fiscus ein Grundstück bei Potsdam erworben und im Frühjahr 1885 mit dem Bau zweier Häuser für 40 Kranke begonnen; am 3. Juli 1886 fand die Eröffnung statt, am 11. August 1886 wurden der Anstalt die Rechte einer juristischen Person verliehen und am 30. Oktober 1887 wurde – bei Anwesenheit des Kronprinzenpaares – die Eröffnung zweier Kinderstationen mit der Einführung eines theologischen Vorstehers, Pastor Bunkes, verbunden.
In der Anstalt wurden hilfsbedürftige Epileptische ohne Unterschied der Konfession aufgenommen, auch die Aufnahme Kranker aus anderen Provinzen war nicht ausgeschlossen; sie sollte aber stets in evangelischem Geist geführt werden. Die Anstalt wurde mit Pflegegeldern, Kollekten, zahlreichen Spenden und auch Vermächtnissen erhalten. Aufgrund einer Forderung des Fiscus auf Erbschaftssteuern wurde die Anstalt nach einem über drei Instanzen geführten Prozeß 1892 als „milde Stiftung“ anerkannt.
Als durch Gesetz vom 11. Juli 1891 die staatlichen Provinzialarmenverbände verpflichtet wurden, die Fürsorge für hilfsbedürftige Epileptische zu übernehmen und für eine ausreichende Menge von Anstalten Sorge zu tragen, begannen längere Verhandlungen zwischen dem Kuratorium und dem Landesdirektor über den Verkauf der Anstalt an die Provinzialverwaltung. In diese Verhandlungen griff auch v. Bodelschwingh mehrfach ein, der die Parteien beschwor, die Übergabe an die Provinzialverwaltung nicht zu vollziehen. Dennoch wurde am 18. Febr./4. März 1892 ein entsprechender Vertrag zwischen dem Kuratorium und dem Landesdirektor geschlossen, und die Anstalt ging am 1. April 1893 in den Besitz der Provinzialverwaltung über; eine Bedingung des Vertrages war aber die Erhaltung des christlich-evangelischen Charakters der Anstalt.
Für die Verwaltung des Erlöses aus dem Verkauf der Anstalt (Mark 260.000,-) wurde eine Stiftung ins Leben gerufen. Sie sollte als juristische Person unter dem Namen „Evangelische Stiftung für Epileptische“ mit Sitz in Berlin bestehen und der Unterstützung hilfsbedürftiger Epileptischer evangelischer Konfession in der Provinz Brandenburg dienen, die die gesetzliche Fürsorge nicht in Anspuch nehmen konnten. Falls die Geldmittel nicht für diesen Zweck aufgebraucht würden, sollte die Fürsorge auch auf „Kranke anderer Art“ ausgedehnt werden (Satzung von 1893), wobei über den Begriff „Kranke anderer Art“ oder „ähnliche Kranke“ keine Einmütigkeit herrschte.
Da die Gelder tatsächlich nie ausgegeben wurden, sondern sich im Gegenteil noch vermehrten, wurde darüber hinaus beschlossen, auch „andere Arbeiten der Inneren Mission, die die Abhilfe von Krankheit, Not und Elend bezwecken“, zu unterstützen (Satzung von 1910). Diese Erweiterung des Stiftungszweckes schien auch angebracht, weil der Provinzial-Ausschuß für Innere Mission in der Provinz Brandenburg zur Errichtung seines Kronprinzessinnen Cecilie-Seehospitals in Rewahl ein Darlehen von Mark 40.000,- erhalten hatte, das wegen seiner niedrigen Verzinsung auf rechtliche Bedenken gestoßen war.
Ab 1927 tritt der Provinzial-Ausschuß für Innere Mission in der Provinz Brandenburg als Rechtsnachfolger und Vermögensverwalter der Evangelischen Stiftung auf, ohne daß etwas über die näheren Umstände aus den Akten ersichtlich ist. Die Akten über den Zeitraum von 1893 bis 1923 dokumentieren hauptsächlich die Arbeit der Stiftung (Beihilfen, Festsetzung der Pflegegelder, aber auch Verhandlungen über ein Darlehensgesuch des Luisenhauses zu Potsdam); Akten über die Jahre 1924 – 1926 sind nicht vorhanden.
Die Akten der Stiftung befanden sich in der Geschäftsstelle des Provinzial-Ausschusses für Innere Mission in der Provinz Brandenburg in Berlin-Nikolassee, Teutonenstraße 22 und wurden zusammen mit dessen Akten in das Archiv des Diakonischen Werkes der EKD übernommen. Mit Ausnahme derer, die aus der Verwaltung durch den Provinzial-Ausschuß für Innere Mission herrühren, sind sie jedoch als Akten der Stiftung anzusehen und bilden im Archiv einen eigenen Bestand. Ordnung und Verzeichnung wurden im Juli 1975 durchgeführt; sie lagen in der Hand von Frau A. Schwittlinsky.
Bei Übertragung des Findbuches in das Archiv-Programm AUGIAS fehlten folgende Akten:
Nr. 7 (Anstellung eines Geistlichen)
Nr. 12 (Unterstützungsgesuche)
Nr. 13 (Kassensachen und Gesuche).
Vorwort: Evangelische Stiftung für Epileptische und Kranke andere Art
Bereits der Kurmärkische Verein für Innere Mission hatte sich – auch auf Anregung v. Bodelschwinghs – mit dem Plan der Gründung einer Anstalt für Epileptische befaßt; der Bedarf für eine solche Anstalt wurde zwar anerkannt, aber er selbst sah sich zu einer Gründung nicht in der Lage (vgl. Ns. der Vorstandssitzung des Kurmärkischen Vereins vom 17. Juni 1879; ADW, BP 2398). Erst auf der II. Generalversammlung des Provinzialausschusses für Innere Mission in Berlin wurde am 21. Oktober 1884 der Beschluß zur Gründung einer solchen Anstalt gefaßt. Nach Bildung eines Komitees unter Vorsitz von Landesdirektor v. Levetzow (Schriftführer P. Reiche) wurde vom königlichen Eisenbahn- und Forst-Fiscus ein Grundstück bei Potsdam erworben und im Frühjahr 1885 mit dem Bau zweier Häuser für 40 Kranke begonnen; am 3. Juli 1886 fand die Eröffnung statt, am 11. August 1886 wurden der Anstalt die Rechte einer juristischen Person verliehen und am 30. Oktober 1887 wurde – bei Anwesenheit des Kronprinzenpaares – die Eröffnung zweier Kinderstationen mit der Einführung eines theologischen Vorstehers, Pastor Bunkes, verbunden.
In der Anstalt wurden hilfsbedürftige Epileptische ohne Unterschied der Konfession aufgenommen, auch die Aufnahme Kranker aus anderen Provinzen war nicht ausgeschlossen; sie sollte aber stets in evangelischem Geist geführt werden. Die Anstalt wurde mit Pflegegeldern, Kollekten, zahlreichen Spenden und auch Vermächtnissen erhalten. Aufgrund einer Forderung des Fiscus auf Erbschaftssteuern wurde die Anstalt nach einem über drei Instanzen geführten Prozeß 1892 als „milde Stiftung“ anerkannt.
Als durch Gesetz vom 11. Juli 1891 die staatlichen Provinzialarmenverbände verpflichtet wurden, die Fürsorge für hilfsbedürftige Epileptische zu übernehmen und für eine ausreichende Menge von Anstalten Sorge zu tragen, begannen längere Verhandlungen zwischen dem Kuratorium und dem Landesdirektor über den Verkauf der Anstalt an die Provinzialverwaltung. In diese Verhandlungen griff auch v. Bodelschwingh mehrfach ein, der die Parteien beschwor, die Übergabe an die Provinzialverwaltung nicht zu vollziehen. Dennoch wurde am 18. Febr./4. März 1892 ein entsprechender Vertrag zwischen dem Kuratorium und dem Landesdirektor geschlossen, und die Anstalt ging am 1. April 1893 in den Besitz der Provinzialverwaltung über; eine Bedingung des Vertrages war aber die Erhaltung des christlich-evangelischen Charakters der Anstalt.
Für die Verwaltung des Erlöses aus dem Verkauf der Anstalt (Mark 260.000,-) wurde eine Stiftung ins Leben gerufen. Sie sollte als juristische Person unter dem Namen „Evangelische Stiftung für Epileptische“ mit Sitz in Berlin bestehen und der Unterstützung hilfsbedürftiger Epileptischer evangelischer Konfession in der Provinz Brandenburg dienen, die die gesetzliche Fürsorge nicht in Anspuch nehmen konnten. Falls die Geldmittel nicht für diesen Zweck aufgebraucht würden, sollte die Fürsorge auch auf „Kranke anderer Art“ ausgedehnt werden (Satzung von 1893), wobei über den Begriff „Kranke anderer Art“ oder „ähnliche Kranke“ keine Einmütigkeit herrschte.
Da die Gelder tatsächlich nie ausgegeben wurden, sondern sich im Gegenteil noch vermehrten, wurde darüber hinaus beschlossen, auch „andere Arbeiten der Inneren Mission, die die Abhilfe von Krankheit, Not und Elend bezwecken“, zu unterstützen (Satzung von 1910). Diese Erweiterung des Stiftungszweckes schien auch angebracht, weil der Provinzial-Ausschuß für Innere Mission in der Provinz Brandenburg zur Errichtung seines Kronprinzessinnen Cecilie-Seehospitals in Rewahl ein Darlehen von Mark 40.000,- erhalten hatte, das wegen seiner niedrigen Verzinsung auf rechtliche Bedenken gestoßen war.
Ab 1927 tritt der Provinzial-Ausschuß für Innere Mission in der Provinz Brandenburg als Rechtsnachfolger und Vermögensverwalter der Evangelischen Stiftung auf, ohne daß etwas über die näheren Umstände aus den Akten ersichtlich ist. Die Akten über den Zeitraum von 1893 bis 1923 dokumentieren hauptsächlich die Arbeit der Stiftung (Beihilfen, Festsetzung der Pflegegelder, aber auch Verhandlungen über ein Darlehensgesuch des Luisenhauses zu Potsdam); Akten über die Jahre 1924 – 1926 sind nicht vorhanden.
Die Akten der Stiftung befanden sich in der Geschäftsstelle des Provinzial-Ausschusses für Innere Mission in der Provinz Brandenburg in Berlin-Nikolassee, Teutonenstraße 22 und wurden zusammen mit dessen Akten in das Archiv des Diakonischen Werkes der EKD übernommen. Mit Ausnahme derer, die aus der Verwaltung durch den Provinzial-Ausschuß für Innere Mission herrühren, sind sie jedoch als Akten der Stiftung anzusehen und bilden im Archiv einen eigenen Bestand. Ordnung und Verzeichnung wurden im Juli 1975 durchgeführt; sie lagen in der Hand von Frau A. Schwittlinsky.
Bei Übertragung des Findbuches in das Archiv-Programm AUGIAS fehlten folgende Akten:
Nr. 7 (Anstellung eines Geistlichen)
Nr. 12 (Unterstützungsgesuche)
Nr. 13 (Kassensachen und Gesuche).
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
22.04.2025, 11:01 MESZ