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Unbeglaubigte prunkvolle Kopie der von Papst Benedikt XIII.
anlässlich der Wahl Adolfs von Dalberg ausgestellten Urkunden: 1. (Bulla
confirmationi...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1721-1730
[1726 Juli 1]
Kopie (18. Jahrhundert), Pergament, unbesiegelt
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: [Datum Romae apud sanctum Petrum anno incarnationis Dominicae millesimo septingentesimo vigesimo sexto Kalendis [!] Iulii pontificatus nostri anno tertio]
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Unbeglaubigte prunkvolle Kopie der von Papst Benedikt XIII. anlässlich der Wahl Adolfs von Dalberg ausgestellten Urkunden: 1. (Bulla confirmationis): Papst Benedikt XIII. bestätigt Adolf von Dalberg als Abt von Fulda. Adolf hat dieses Amt nach dem außerhalb der Kurie erfolgten Tod seines Amtsvorgängers, Konstantin von Buttlar, Abt von Fulda, gemäß des zwischen der deutschen Nation (nationem Germanicam) und dem heiligen Stuhl abgeschlossenen Konkordats durch Wahl durch den Konvent erlangt. Die Wahl war unter Teilnahme der zur Wahl Berechtigten ordnungsgemäß zustande gekommen. Bei seiner Wahl war Adolf bereits 48 Jahre alt, Mönch des Klosters Fulda, seit mehreren Jahren Priester und erfolgreich als Propst des Klosters Fulda. Er stammt aus adeliger katholischer Familie aus der Stadt Speyer. Das Glaubensbekenntnis hat er bereits abgelegt. Adolf wurde einstimmig in das vakante Amt gewählt, hat die Wahl angenommen und sich dann an das Konsistorium gewandt, um vor dem Papst um Bestätigung zu bitten. Der Papst bestätigt ihn nach Beratung im Konsistorium und überträgt ihm die volle geistliche und weltliche Leitungsgewalt über das Kloster Fulda. Der Papst befiehlt ihm, die Wahl anzunehmen und seinen Amtsverpflichtungen getreulich nachzukommen. Ausstellungsort: Rom. Summi dispositione rectoris. (Datum Romae apud sanctum Petrum anno incarnationis Dominice millesimo septingentesimo vigesimo sexto Kalendis [!] Iulii pontificatus nostri anno tertio). 2. (Absolutio): Papst Benedikt XIII. befreit den kanonisch vom Konvent und gemäß des zwischen der deutschen Nation (nationem Germanicam) und dem heiligen Stuhl abgeschlossenen Konkordats mit päpstlicher Zustimmung zum Nachfolger des außerhalb der Kurie verstorbenen Konstantin von Buttlar, Abt von Fulda, gewählten Adolf von Dalberg, Mönch und [Abt] von Fulda, von allen etwa über ihn verhängten Kirchenstrafen. Der Papst spricht Adolf von allen möglichen zukünftigen Kirchenstrafen los; entgegenstehende päpstliche Bestimmungen und die Statuten und Gewohnheiten des Klosters stehen den getroffenen Regelungen nicht entgegen. Ausstellungsort: Rom, St. Peter. Apostolicae sedis consueta clementia. (Datum Romae apud sanctum Petrum anno incarnationis Dominicae millesimo septingentesimo vigesimo sexto Kalendis [!] Iulii pontificatus nostri anno tertio). 3. (Conventui): Papst Benedikt XIII. bekundet dem Konvent von Fulda, dass er die Wahl und Einsetzung des Adolf von Dalberg als Abt von Fulda mit Zustimmung des Konsistoriums bestätigt. Benedikt hat Adolf in einer gesonderten Urkunde die geistliche und weltliche Gewalt über das Kloster übertragen und fordert den Konvent auf, gegenüber Adolf gehorsam und ehrerbietig zu sein und seinen Anweisungen zu folgen. Vom Abt gegen seine Widersacher (in rebelles) verhängte Kirchenstrafen werden bestätigt, bis Satisfaktion geleistet wird. Ausstellungsort: Rom, St. Peter. Hodie electionem vestram. (Datum Romae apud sanctum Petrum anno incarnationis Dominicae millesimo septingentesimo vigesimo sexto Kalendas [!] Iulii pontificatus nostri anno tertio). 4. (Vasallis): Papst Benedikt XIII. befiehlt den Vasallen des Klosters Fulda, dem neuen Abt, Adolf von Dalberg, als Nachfolger des außerhalb der Kurie verstorbenen Konstantin von Buttlar, Abt von Fulda, zu gehorchen. Die Wahl Adolfs erfolgte kanonisch gemäß des zwischen der deutschen Nation (nationem Germanicam) und dem heiligen Stuhl abgeschlossenen Konkordats durch Wahl durch den Konvent und mit Zustimmung des Papstes nach Beratung im Konsistorium. Der Papst hat ihm in einer gesonderten Urkunde die volle geistliche und weltliche Leitungsgewalt übertragen. Daher erteilt er den Auftrag, Konstantin Ehre zu erweisen, ihn als Abt anzuerkennen und ihm gehorsam zu sein. Zuwiderhandelnden werden die von Konstantin zu verhängenden Strafen und entsprechende Genugtuung angedroht. Ausstellungsort: Rom, St. Peter. Hodie electionem nuper de persona dilecti filii. (Datum Romae apud sanctum Petrum anno incarnationis Dominicae millesimo septingentesimo vigesimo sexto Kalendis [!] Iulii pontificatus nostri anno tertio). 5. (Imperatori): Papst Benedikt XIII. empfiehlt dem römischen König und erwählten Kaiser, Karl [VI.], Adolf von Dalberg, Mönch [und Abt] von Fulda. Adolf ist nach dem außerhalb der Kurie eingetretenen Tod des Konstantin von Buttlar gemäß des zwischen der deutschen Nation (nationem Germanicam) und dem heiligen Stuhl abgeschlossenen Konkordats vom Konvent kanonisch zum Abt gewählt worden und vom Papst nach Beratung im Konsistorium bestätigt und in einer gesonderten Urkunde mit voller geistlicher und weltlicher Leitungsgewalt ausgestattet worden. Der Papst bittet nun den König, den neugewählten Abt zu unterstützen. Ausstellungsort: Rom, St. Peter. Hodie electionem nuper de persona. (Datum Romae apud sanctum Petrum anno incarnationis Dominicae millesimo septingentesimo vigesimo sexto Kalendas Iulii pontificatus nostri anno tertio). 6. (Munus benedictionis et forma iuramenti): Papst Benedikt XIII. gestattet dem neugewählten Adolf von Dalberg, Bischof und Abt von Fulda, sich von einem katholischen Bischof seiner Wahl weihen zu lassen. Gemäß einer gesonderten Urkunde ist Konstantin nach dem außerhalb der Kurie eingetretenen Tod des Konstantin von Buttlar, Abt von Fulda, vom Konvent kanonisch zum Abt gewählt und vom Papst nach Beratung im Konsistorium bestätigt worden. Der Bischof soll vor der Weihehandlung den unten eingefügten Eid von Konstantin ablegen lassen. Adolf soll darüber eine mit eigenem Boten nach Rom zu sendende besiegelte Urkunde ausstellen. Der Eid ist im Wortlaut eingerückt: Adolf gelobt Petrus, der Römischen Kirche, Papst Benedikt XIII. und seinen rechtmäßigen Nachfolgern Gehorsam; er will weder mit Rat, Zustimmung oder Tat die Genannten in irgendeiner Form schädigen; er will die Rechte des Papsttums wahren; er wird päpstliche Legaten ehrenvoll empfangen und unterstützen; wenn er Kenntnis von Handlungen gegen den Papst erhält, wird er diesen benachrichtigen; er will alle päpstlichen Gesetze, Entscheidungen, Reservationen, Provisionen und sonstigen Verlautbarungen des Papstes mit ganzer Kraft befolgen; er will alle Häretiker, Schismatiker und Rebellen der Kirche nach Möglichkeit verfolgen; Einladungen zu Synoden wird er Folge leisten, wenn er nicht verhindert ist; den Besitz seines Bistums wird er bewahren und nicht verkaufen, verschenken, verpfänden oder als Lehen ausgeben, auch nicht mit Zustimmung des Konvents, es sei denn mit Zustimmung des Papstes; auch das Verbot der Investitur von Jurisdiktionalgütern (investiturarum bonorum iurisdictionalium) an Niederkirchen (ad ecclesias inferiores spectantium) von 1625 (anno Domini millesimo sexcentesimo vigesimo quinto) will der Abt einhalten. Sic me Deus adiuvet et hec sancta Dei evangelia. Ausstellungsort: Rom. Cum nos pridem electionem. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2, Seite 3 und 4, Seite 5 und 6, Seite 7 und 8, Seite 9 und 10, Seite 11 und 12, Seite 13 und 14, Seite 15 und 16, Seite 17)
Unter der ersten Urkundenabschrift in Bleistift: [I.] Martinettus.
Unter der vierten Urkundenabschrift in Bleistift: [I.] Martinettus.
Der sechsten Urkundenabschrift fehlt das Datum.
Die Überschriften und der Rahmen des Schriftspiegels ist in Goldtinte [Chrysograph] ausgeführt.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.