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Enthält: Bürgermeister und Rat der Stadt Münster verkaufen mit Zustimmung der Alder- und Meisterleute dem Procurator Casparo Oeßnabruck für 50 Reichstaler eine am 15. Juni fällige Rente von 2 1/2 Reichstalern, zu zahlen aus dem Grutamt. Die Rente ist rückkaufbar. - Am 15. Juni 1650 hatte derselbe Procurator Caspar Oeßnabruck von Herrn Peleren Hegegreler und Herrn Henrich Puoest(?) Prumeren 300 Reichstaler erhalten und verfügt, dass dieses Kapital im Falle seines Todes seinem Bruder Arnoldus Oeßnabruck, Vikar an der Überwasserkirche und im Alten Dom, zufallen solle. Dieser widerum hat testamentarisch verfügt, dass im Falle seines Todes 50 Reichstaler in Form einer Rente an die Armen in der Wegesende fallen; sie sollen dafür für ihn und die Seinen beten. Deshalb haben Bürgermeister und Rat von den 300 Talern 50 Taler abschreiben lassen. Sekretsiegel der Stadt. Unterschrift Henrich Hollandt, Stadtsekretär.