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Rentverschreibung der Stadt Münster
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Enthält: Bürgermeister und Rat der Stadt Münster verkaufen mit Zustimmung der Alder- und Meisterleute dem Procurator Casparo Oeßnabruck für 50 Reichstaler eine am 15. Juni fällige Rente von 2 1/2 Reichstalern, zu zahlen aus dem Grutamt. Die Rente ist rückkaufbar. - Am 15. Juni 1650 hatte derselbe Procurator Caspar Oeßnabruck von Herrn Peleren Hegegreler und Herrn Henrich Puoest(?) Prumeren 300 Reichstaler erhalten und verfügt, dass dieses Kapital im Falle seines Todes seinem Bruder Arnoldus Oeßnabruck, Vikar an der Überwasserkirche und im Alten Dom, zufallen solle. Dieser widerum hat testamentarisch verfügt, dass im Falle seines Todes 50 Reichstaler in Form einer Rente an die Armen in der Wegesende fallen; sie sollen dafür für ihn und die Seinen beten. Deshalb haben Bürgermeister und Rat von den 300 Talern 50 Taler abschreiben lassen. Sekretsiegel der Stadt. Unterschrift Henrich Hollandt, Stadtsekretär.
Sekretsiegel der Stadt Münster in Siegeldose.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.