Der öffentliche Notar Konrad Locher der Jüngere von Ehingen [Alb-Donau-Kreis] bekennt, dass vor ihm und den hinzugezogenen Zeugen Heinrich Engelin, der Sohn des verstorbenen Arztes Meister Jakob Engelin, erschienen ist und eine von ihm ausgestellte Urkunde vom 7. Juli 1480 [vgl. A Urk. lfd. Nr. 2460] betreffend die Übergabe des Gestühls vor dem Elisabethaltar im Ulmer Münster an die Pfarrkirchenbaupflege in Ulm, die hier im Wortlaut inseriert ist, vorgelegt und verlesen lassen hat. Auf Bitte des Heinrich Engelin beurkundet der Notar die Übergabe und fertigt darüber ein Notariatsinstrument aus.