Eberhard Bloß, Stadtammann zu Ulm, beurkundet ein Urteil des Stadtgerichts zu Ulm im Rechtsstreit zwischen dem Mönch Michael Lößlin als Vertreter von Prior und Konvent des Dominikanerklosters ("zu den Predigern") in Ulm [abgegangen, Bereich Grüner Hof 7, Lagerbuch Nr. 6, Adlerbastei 1-3] auf der einen Seite und dem Ulmer Bürger Konrad Otte auf der anderen Seite wegen des Zehnten von vier Selden zu Lehr ("Lo/e/hern") [Stadt Ulm], die aus dem Hof des Mengoß gezogen wurden. Nach Anhörung der Parteien und Begutachtung der von ihnen vorgelegten Beweismittel erklären die Richter am Stadtgericht Walter Ehinger, Bürgermeister, Johann Ehinger, Altbürgermeister, Heinrich Krafft, Georg Löw, Wilhelm Rot der Ältere, Wilhelm Rot der Jüngere, Heinrich von Günzburg, Peter Stöbenhaber, Konrad Bitterlin und Bartholomäus Gregg, dass den Dominikanern zwei Drittel des Zehnten und Konrad Otte ein Drittel zustehen soll. Dieses Urteil wurde von beiden Parteien angenommen.