Burghard Neugebauer, wohnhaft in Eßfeld (Eyßuelth), und seine Ehefrau Margarete bekennen: Der Abt des Klosters St. Stephan in Würzburg Peter [Faut] hat ihnen ein Lehen in Eßfeld laut seiner im Wortlaut inserierten Urkunde vom selben Tag zu Erbrecht verliehen. Dieses Lehen hatte vorher Klaus Scheffer inne. Die Eheleute haben für das Erbrecht 10 rheinische Gulden zu entrichten, die sie dem Kloster in jährlichen Rate zu 2 Gulden bezahlen sollen. Das Kloster erhält von dem Lehen festgelegte jährliche Abgaben sowie ein Besthaupt beim Tod seines Inhabers und den üblichen Handlohn beim Wechsel der Besitzer. Auf Bitte der Beliehenen siegelt Wendel Wolfskeel zu Albertshausen. Der geben ist vf montag nach sant Blasius tag des heyligen bischoues vnd merterers 1521. Aussteller: Burghard und Margarete Neugebauer. Empfänger: Kloster St. Stephan