Johann (Henckin) gen. Du{o}niz von Rettweiler (Rytwilr) gelobt dem Grafen Johann von Sp., zu Dienst und Gebot zu sitzen wie andere Untertanen, und stellt dafür als Bürgen über 50 Pfund: Thilmann (Dylo) von Bärenbach (Berin-), Johann (Henkin) Boschel, Filman (Vyl-), Hermann und Johann (Henkin) gen. Heneger von Kronweiler (Crombu{o}l), Johann (Henkin) Schirmer von Hirzenbach (Hyrtzen-), Konrad der Pijffer von Rettweiler, Nikolaus (Clais) Gotzin Sohn von Hinzhausen (Huntzenhusen), Johann (Henkin) Kabesack und sein Sohn Johann (Henkin) von Burbach (-pach). Entrinnt Johann dem Grafen und sitzt nicht mehr zu Dienst, haben die Bürgen ihn auf Mahnung in das Schloß Frauenberg (Vrowen-) zu überantworten; andernfalls haften sie für die genannte Summe. Sie geloben, gute Bürgen zu sein; jeder bürgt für alle. Johann und die Bürgen bitten Gerlach Pastor zu Niederbrombach (Bram-) um Besiegelung. Dieser kündigt sein Siegel an.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv