Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz beurkundet, dass er den Abt auf St. Jakobsberg bei Mainz einerseits und Ott Rebstock andererseits nach Heidelberg beschieden hat, um vor ihm und seinen Räten ihren Rechtsstreit über die im Gericht zu Gabsheim ("Geispitzheim") gelegenen Güter des Klosters zu hören und durch Gerhard Forstmeister von Gelnhausen ("Gelnhusen") ein Urteil sprechen zu lassen. Siegler: der Aussteller. "Datum Heidelberg quarta feria post beati Petri ad vincula" 1458.