Bernhart Schuffuth, in geistlichen Rechten Lizentiat, Dekan, und das Kapitel des Stifts St. Peter zu Mainz ('ußwendig Meintz') bekunden, daß zwischen Sophie, Äbtissin, und Konvent des Klosters Klarenthal einerseits und Peter Abel, Pfarrer zu Erbenheim, folgender Vertrag geschlossen worden ist: Äbtissin und Konvent sollen dem Pfarrer zu Erbenheim zu den Renten, Zehnten und Gefällen, die an ihn von der Pfarrkirche fallen, jährlich zwischen den zwei Unser Frauen Tagen (15.8. und 8.9.) 4 Malter Korn Mainzer Maßes nach Erbenheim in den Pfarrhof auf ihre Kosten liefern. Dafür verzichtet der Pfarrer auf weitere Ansprüche an Äbtissin und Konvent. Der frühere Vertrag [nicht überliefert] zwischen den Parteien, der von Adolf von Breithardt, Schulmeister, und dem Kapitel des Petersstiftes abgeschlossen wurde und der das Faselvieh und den kleinen Zehnten betraf, soll keine Gültigkeit mehr haben.

Show full title
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Data provider's object view