HEILIGES RÖMISCHES REICH: Theologisch-juristische Deduktion eines unbekannten protestantischen Autors über das Recht der Ehescheidung, entwickelt anhand der Lehren des Heidelberger Theologen Paul Fagius (1504-1549) und des Leidener Rechtsgelehrten Hugo Grotius (1583-1645), mit Auszügen aus einem einschlägigen Werk des Erasmus von Rotterdam (Bl. 322 ff.), zum Nachweise der Absurdität der Geistlichen Gesetzgebung verfasst

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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