Albrecht Tanner, Richter zu Rohr, urteilt in einem Streit zwischen Andreas Ergoltzspeck zu Adlhausen (Ätelhausen) und dem Stift Rohr, dass ein von Heinrich, dem Stiefsohn des Friedrich Mulner zu Laaber ausgestellter Kaufbrief über die Nutzungsrechte an der dem Stift gehörigen Mühle zu Laaber ungültig ist. S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv