Johann Krummesse überlässt die Güter und Dörfer Grote Rumpel, Rolfshagen und Neritz und seine übrigen Besitzungen in Holstein den Grafen Gerhard VI. von Holstein-Rendsburg, Herzog von Schleswig, Albrecht von Holstein-Rendsburg und Heinrich III. von Holstein-Rendsburg und verspricht, weder der Feind dieser Grafen noch des Grafen Otto I. von Holstein-Pinneberg oder der Städte Lübeck und Hamburg zu werden. d.d. Gheven 1402 de hilghen heren sunte Egidii.
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Johann Krummesse überlässt die Güter und Dörfer Grote Rumpel, Rolfshagen und Neritz und seine übrigen Besitzungen in Holstein den Grafen Gerhard VI. von Holstein-Rendsburg, Herzog von Schleswig, Albrecht von Holstein-Rendsburg und Heinrich III. von Holstein-Rendsburg und verspricht, weder der Feind dieser Grafen noch des Grafen Otto I. von Holstein-Pinneberg oder der Städte Lübeck und Hamburg zu werden. d.d. Gheven 1402 de hilghen heren sunte Egidii.
LASH, Urk.-Abt. 1 Nr. 243
Gemeinsch. Archiv Cap. XXVI Nr. 50
Urk.-Abt. 1 Gemeinschaftliches Archiv der Landesherren bis 1544: Gemeinschaftliches Archiv der Landesherren bis 1544
Urk.-Abt. 1 Gemeinschaftliches Archiv der Landesherren bis 1544: Gemeinschaftliches Archiv der Landesherren bis 1544 >> 1 Urkunden
1402
Enthält: Ausfertigung auf Pergament. Von 5 Siegeln ist nur das letzte an einem Pressel erhalten und lose beiliegend der kleine Rest eines andern Siegels Druck: UB der Stadt Lübeck Bd. 3, Nr. 50
Verzeichnung
1402 September 1
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
04.04.2025, 08:00 MESZ