Hermann von Dungelen, Domherr zu Münster, Dietrich von Heyden, Komtur zu Mülheim, Jaspar von Schedelick, Bernd von Heyden, der Dülmener Kanoniker Goddert von Heyden und sämtliche Testaments-Exekutoren des verstorbenen Herrn Dietrich von Heyden, Domherrn, Sangmeisters und Kellners zu Münster, überlassen dem Domdekan, Senior und Kapitel zu Münster für eine bereits bezahlte und zur Memorie und Errichtung des Testaments des Verstorbenen verwandte Summe Geldes Amt und sloeth zu Lüdinghausen mit der hohen Herrlichkeit und allem Zubehör, und dazu a) den Brief des Bischofs Konrad von Rietberg von 1499 Juli 26 (Urkunde 66), b) einen Brief desselben von 1499 November 12 betr. die dem Verstorbenen erteilte Erlaubnis, verkauftes und versetztes Zubehör des Amtes wieder einzulösen, sowie c) einen Brief von 1501 August 25 betr. die von dem Verstorbenen getätigte Einlöse einer aus dem Amt zahlbaren Jahresrente von 100 goldenen rheinischen Gulden von den Erben des Erbmarschalls Sander Morrien. Die Aussteller leisten Verzicht und versprechen Währschaft. Siegler: die Aussteller mit Ausnahme Godderts. Zeugen: Herr Winold von Rodde, Herr Johann Ffresenhusen, Domvikare. Datum a.D. 1509 crastino epiphanie Domini.