Erzbischof Johann [Rode] von Bremen an Dekan und Kapitel der Kirche in Oldenburg. Da diese auf Grund der Satzungen und Gewohnheiten der Ansgarii-Kirche in Bremen begründet und bestätigt ist, so dürfen am Hauptaltar (in summo altari) nur Chorherren (canonici) oder Mönche (religiosi) die Messe zelebrieren. Weil aber in Oldenburg Mangel an solchen ist, so wird die Erlaubnis erteilt, dass an Wochentagen (ferialibus diebus) und Festtagen mit drei Kerzen (in festis trium candelarum) Vikare die Messe zelebrieren, nicht aber an Festtagen mit fünf und sieben Kerzen. Datierung: 1504 November 16 (Datum nostro sub sigillo a. d. millesimo quingentesimo quarto ipso die Saturni post Briccii)
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Erzbischof Johann [Rode] von Bremen an Dekan und Kapitel der Kirche in Oldenburg. Da diese auf Grund der Satzungen und Gewohnheiten der Ansgarii-Kirche in Bremen begründet und bestätigt ist, so dürfen am Hauptaltar (in summo altari) nur Chorherren (canonici) oder Mönche (religiosi) die Messe zelebrieren. Weil aber in Oldenburg Mangel an solchen ist, so wird die Erlaubnis erteilt, dass an Wochentagen (ferialibus diebus) und Festtagen mit drei Kerzen (in festis trium candelarum) Vikare die Messe zelebrieren, nicht aber an Festtagen mit fünf und sieben Kerzen. Datierung: 1504 November 16 (Datum nostro sub sigillo a. d. millesimo quingentesimo quarto ipso die Saturni post Briccii)
NLA OL, Best. 23, -5 Urk. Nr. 302
Best. 23-5
NLA OL, Best. 23 Oldenburgische Klöster und Stifter
Oldenburgische Klöster und Stifter >> 6 Urkunden >> 6.5 Kollegiatstift St. Lamberti in Oldenburg
- 16.11.1504
Enthält: Ausfertigung; lat.; Pergament, 15 x 20 cm; Plica: 1,5 cm Siegel: ja; Anzahl 1 (rotes Rundsiegel mit Wappen, restauriert; an Pergamentpressel anhängend); 4 cm Beilagen: ja Druck: OUB 4, Nr. 1182 (Regest mit Teilabschrift) Abschrift: Leverkus, UB St. Lamberti in Ol. (Slg 80, Best. 296 Nr. 4-2), S. 583f
Verzeichnung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 11:09 MESZ