Notar Conrad Barcholtt bekundet am 26. Juli 1639, dass in Anton Jaspers Behausung zu Oelde vor Ludolf Estinghausen, fürstlich-münsterischer Gograf zu Stromberg und Oelde, vor dem Gerichtsschöffen Otto Brocking sowie vor Hermann Boker von Stromberg bezeugt wurde, die Eingesessenen des Kirchspiels Sünninghausen Franz Schulte zu Sünninghausen, Johann Schulte Wittengl, Steffen Elebracht, Johann Vlerßmann, Johann Moller, Steffen Wostehoff und Margaretha anstelle ihres Mannes Steffen Reineckenhoff persönlich erschienen seien und angaben, dass weiland Abt Hermann zu Liesborn ihnen als Eigenbehörigen eine zu Warendorf verschriebene Summe über 150 Reichstaler in Kupfergeld geliehen habe, um damit Kontributionen zu bezahlen, und dass sie in Silbermünze zu bezahlen versprochen hätte. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung. Siegelankündigung des Gografen. Vermerk des Notars Johannes Lindenkampff vom 1. August 1639, dass die obige Schadloshaltung auf 150 Reichstaler spricht, der Prälat aber davon 100 Reichstaler an Dietrich Herting zu Warendorf verschrieben habe