Dr. Heinrich Neithardt, Domkustos zu Konstanz und Pfarrer zu Ulm, bekennt: Vor Jahren hat er sein Testament errichtet und darin seinen Bruder Ludwig Neithardt sowie die Söhne seines verstorbenen Bruders Erasmus Neithardt Dr. Gregor, Dr. Matthias, Heinrich und Hieronimus Neithardt zu seinen Erben bestellt. Dabei hat er sich aber Änderungen an diesem Testament vorbehalten. Nachdem er nun in der Zwischenzeit die beiden Dörfer Bühl ("Buhel") [Gde. Bibertal/Lkr. Günzburg] und Kissendorf [Großkissendorf Gde. Bibertal/Lkr. Günzburg] gekauft hat, widerruft er den Artikel in seinem Testament über sein Haus und Grundstück in Ulm vor der Greth [abgegangenes städtisches Waren- und Lagerhaus, Bereich Neue Straße, Hans und Sophie Scholl Platz 2] und ändert ihn folgendermaßen. Haus und Hofstatt in Ulm sowie die beiden Dörfer Bühl und Kissendorf fallen zur Hälfte an seinen Bruder Ludwig und dessen Erben und zur anderen Hälfte an die Söhne seines verstorbenen Bruders Erasmus Neithardt und deren Erben. Sind diese beiden Zweige der Familie Neithardt in männlicher Linie ausgestorben, dann fallen die erwähnten Güter an den Sohn des verstorbenen Ambrosius Neithardt Ulrich und dessen männliche Erben. Ist auch dieser Familienzweig ausgestorben, dann gehen die Güter auf das Pfarrkirchenbauamt in Ulm über, wofür dann im Münster ein Jahrtag für ihn und seine Vorfahren begangen werden soll. Daher dürfen seine Erben aus der Familie Neithardt die beiden Dörfer nur zu ihrem besseren Nutzen verkaufen oder verpfänden. Geschieht dies, dann soll der Erlös in jährlichen Einkünften angelegt werden. Diese werden dann in der Weise vererbt, wie er dies für die Dörfer festgelegt hat. Er behält sich vor, diese Bestimmungen zu ändern oder zu widerrufen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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