Notarielle Besitzvereinbarung zwischen Johann Heinrich Adam Christoph Freiherr von Trips zu Lintern und seinem Vetter Adolph Freiherr Trips zu Trips über:2/3 der Pallander bzw. trips'scher Erbpacht und Rechten an Prümmeren; 2/3 an der Unterherrschaft und der Gerichtsbarkeit; 2/3 an dem freiadeligen Erbgut zu Mertenhausen, so wie es früher die Herren von Eynatten zu Neuerburg innehatten; 25 Malter Roggen Erbpacht und Pfandrecht zu Floisdorf, so wie es Herrmann Dietrich von Trips und seine Frau Magdalena von Eynatten besessen hatten.