Hans am Stad zu Schaffhausen ("Schafhusen") bekennt, daß Abt Kaspar [Schiegg] und der Konvent von Weingarten seinen Sohn Gotthard in das Kloster aufgenommen haben. Er wird jeweils ein Probejahr im weltlichen und danach im geistlichen Gewand absolvieren. Wenn er nicht im Kloster bleiben darf, wird das der Vater nicht rächen. Auch der Sohn kann nach beiden Probejahren das Kloster wieder verlassen. Für den Fall, daß er im Kloster bleibt, übergibt ihn der Vater der Gewalt des Ordens. Strafmaßnahmen, die gegen den Sohn vorgenommen werden, sieht der Vater nicht als gegen sich gerichtet an und wird sie nicht rächen. Solange der Sohn nicht Priester ist, versorgt ihn der Vater mit Schuhen und Kleidung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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