Vor dem weltl. Richter Nikolaus schenkt Jakob, Sohn der Frau "Zyna" zum Waldertheimer, der Kartause St. Michaelsberg 3 Pfd. Heller Gült aus dem Haus und Erbe weiland des "Gotzo Haft", in Vilzbach, fällig je zur Hälfte an Johanni und Weihnachten. Zeugen: Die Bürger Hannemann zum Waldertheimer, "Hertelinus zum Nuln" und Dilmann der Budell. Mit Eid besagt vor Salmann, Kämmerer, Heinrich Cleman, Schultheiß, der das Urteil gab. "1338 feria quarta ante dominicam qua cantatur Letare."
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Vor dem weltl. Richter Nikolaus schenkt Jakob, Sohn der Frau "Zyna" zum Waldertheimer, der Kartause St. Michaelsberg 3 Pfd. Heller Gült aus dem Haus und Erbe weiland des "Gotzo Haft", in Vilzbach, fällig je zur Hälfte an Johanni und Weihnachten. Zeugen: Die Bürger Hannemann zum Waldertheimer, "Hertelinus zum Nuln" und Dilmann der Budell. Mit Eid besagt vor Salmann, Kämmerer, Heinrich Cleman, Schultheiß, der das Urteil gab. "1338 feria quarta ante dominicam qua cantatur Letare."
U / 1338 März 18
Urkundenbestand
Urkundenbestand >> Urkunden (mit Fotos)
18.03.1338
Kartause Mainz
I. Ausfertigung. Perg. Die 3 S. fehlen. - II. Kop. 17. Jh. in 13/263, Bl. 15. - Rückvermerk 14. Jh.: "Ista littera truwe custodiatur nec extradatur forus ad iudicia, quod caret duobus sigillis". - Nach weiterem Rückvermerk wurde die Gült 1674 vertauscht.
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 09:30 MESZ
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