1581 Jan. 6 (in festo Trium Regum, welches war am Freytag) - Reichsstadt Dinkelsbühl (in ... Ambrosii Saylers, Bürger daselbsten, Behausung in der Segringer Vorstatt) Vor dem Notar Mag. art. Christoph Schiltperger und gen. Zeugen bekundet Georg Eldtelin, ellwangischer Vogt zum Ellenberg: Im Prozeß [vor dem Reichskammergericht] zwischen Propst Christoph zu Ellwangen, Beklagter, und den Brüdern Dr. Melchior und Dr. Walther Drechsel, Kläger, erging 1580 Dez. 7 abermals ein Urteil, wonach der Beklagte vermöge der 1576 Jan. 9 und 1577 Aug. 28 ergangenen Urteile sich des Tanz- und Kirchweihschutzes, der Jurisdiktion und der Obrigkeit über die zwei ellwangischen Güter zu Unterdeufstetten und deren Besitzer sowie der dortigen Gemeinsgerechtigkeit, Weidgang und Weiden zu enthalten sowie die Gerichtskosten zu tragen habe. Da somit die beiden ellwangischen Untertanen zu Unterdeufstetten, Hans Hanckh und Moritz Schott, der Obrigkeit der Kläger unterstehen und die Propstei Ellwangen und die Heiligenpflege zum Ellenberg dort künftig nur noch Zins und Gült haben, überstellt Eldtelin namens des Fürstpropstes die gen. beiden Untertanen der Obrigkeit der Drechsel mit der Versicherung, der Fürstpropst werde auch die übrigen Punkte des Urteils befolgen. Eldtelin bittet den Notar, hierüber ein oder mehrere Notariatsinstrumenten auszufertigen Z.: 1) Ambrosius Sayler, Bürger und Zeugmeister zu Dinkelsbühl, 2) Hans Hoffmann aus Buckenweiler, 3) Hans Mayer aus Hahnenberg Ausf. Perg. - Notariatssignet 1581 Signum Christophori Schiltpergeri N.P. - RV.: Ellwangisch der zweien Gotsgabischen [= Leibeigenen] Aydts-Erlassung und an die Drechssel Anweyssung ...