Pfalzgraf Philipp entscheidet nach Friedensschluss zwischen seinem Vetter Pfalzgraf Otto einer- sowie Antonius von Emershofen mit dessen Söhnen Georg (Jorgen), Hans, und Bernhard andererseits, worin die Hauptsache verschoben worden war, nun Folgendes: Georg von Emershofen soll seine Pfründe auf dem Stift zu Mosbach, wegen der der Krieg ausgebrochen war, nach Gewohnheit des Stifts mit einer geeigneten Person binnen Jahresfrist versehen. Was von den Nutzungen während der Fehde nach Aussage des Stiftsdekans und -kapitels noch vorhanden ist, soll Georg oder seinem Bevollmächtigten zustehen. Otto soll Antonius auf dessen Bitte hin wieder in seine Lehen einsetzen, die er einst von Otto und seinen Vorfahren hatte und die Otto ihm in der Fehde abgenommen hat. Die in dieser Zeit angefallenen Nutzungen verbleiben jedoch bei Otto. Was Ottos Untertanen außerhalb dieser Lehen Antonius schuldig sind, soll bezahlt werden. Bei Konflikten sollen Otto oder seine Amtsleute Antonius behilflich sein. Bisherige Rechtsentscheide in dieser Sache sind aufgehoben. Dekan und Kapitel des Stifts Mosbach, die Bernhard gesondert befehdet haben, sind in diesen Vertrag eingeschlossen. Mindestens zwei der von Emershofen sollen sich mit Vollmachten der übrigen binnen eines halben Jahres am Hof Ottos einfinden und darum bitten, dass ihnen das, was sie Otto an Schaden zugefügt haben, gnädiglich erlassen wird. Otto soll ihnen dies dann erlassen.
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